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Dipl.-Ing. Dr.techn. Friedrich Lettner

Phone: +43 316 232 112 0

Fax: +43 316 232 112 1

8010 Graz, Körösistr. 66
4323 Münzbach, Schulstr. 12

E-Mail: office@zt-lettner.at


 

Ziviltechniker sind staatlich befugte und beeidete natürliche oder juristische Personen, die auf den Fachgebieten der Architektur oder des Ingenieurwesens freiberuflich tätig sind.

 

Entsprechend § 292 ZPO sind Ziviltechniker urkundsfähig – d.h. von Ziviltechnikern gefertigte Unterlagen sind mit öffentlichem Glauben ausgestattet.

 

Ziviltechniker haben das Recht das Staatswappen zu führen und unterliegen einer strengen Verschwiegenheitspflicht; einem Ziviltechniker sind Tätigkeiten untersagt, wenn damit die Vertrauenswürdigkeit und die Würde des Standes (Standesregeln) verletzt werden würden.

 

Entsprechend den Standesregeln der Ziviltechniker gilt folgendes:

Der Ziviltechniker ist verpflichtet, die ihm beauftragten Leistungen in Wahrung der Interessen des Auftraggebers und unbeeinflusst von eigenen und den Interessen Dritter zu erbringen. Er hat seine Arbeiten unter Beachtung der Gesetze, Rechtsvorschriften, Normen und des Standes der Technik gewissenhaft und sorgfältig zu erbringen, wobei er unter Berücksichtigung des Auftragsumfanges auf die in den Honorarleitlinien enthaltenen Leistungsbilder Bedacht nehmen soll.

Der Ziviltechniker ist verpflichtet, den Auftraggeber über die zur bestmöglichen Erreichung des definierten Auftragszieles notwendigen Auftragsvergaben und Verfahrensschritte zu unterrichten.

 

Nachdem diese Grundsätze dem Selbstverständnis von Dr. Lettner entsprechen, führt er seine Tätigkeit streng nach diesen Regeln im Sinne der Auftraggeber und der Gesellschaft aus.

 

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