Schon davon gehört, dass Mängel oft erst dann festgestellt werden, wenn sie nicht mehr vollständig behoben werden können und sich dann die Frage stellt, wie sollen wir damit umgehen?
Ein Beispiel dazu: Im Rahmen einer Begehung wegen anderer Themen wurde „im Vorbeigehen“ gesehen, dass Fußdogenheizungsrohre mit nicht ordnungsgemäßem Abstand zum Kamin verlegt wurden.
Der SV hat darauf im Rahmen seiner Warn- und Hinweispflicht hingewiesen.
Im Zuge einer Folgebegehung wurde festgestellt, dass Fußbodenheizungsrohre gestückelt wurden – die Frage nach der örtlichen Einmessung des Kupplungspunktes wurde verneint – ein klarer und bedeutender Verstoß gegen den Stand der Technik.
In der Folge stellte sich die Frage, wie damit umgehen, da dies so ungefähr der Feststellungspunkt bei rd. 97% der fertiggestellten Fußbodenheizungsflächen war und die Pläne darüber nicht vorhanden waren.
Solche technischen Mängel lassen sich in dieser Art nicht mehr ohne wesentlichen Eingriff beheben.
In der Folge stellte sich die Frage hinsichtlich des konkret möglichen weiteren Umganges:
- Technisch durch temporären Auszug der Personen in den bereits bezogenen Wohnungen, entsprechende Entfernung der Fußbodenbeläge, Entfernung des Estriches, Neuverlegung der Fußbodenheizung, udgl., …? Sehr aufwendig! Zumutbar?
- Vertraglich: gestaltete sich ebenso sehr aufwendig, aber eben vorerst nicht „dinglich“ durch vertragliche Verzichtserklärung hinsichtlich Gewährleistungs-Ablauf in diesem Punkt und pekuniäre Besicherung durch einen Bank-Haftbrief entsprechender Höhe!
Wie hätte man sich das sparen können?
- Konsequente fachliche Bauaufsicht und Qualitätsprüfung ab Baubeginn und regelmäßige Prüfungen der Dokumentation sowie an Ort und Stelle !
Ein Gedanke noch:
- Derartige Mängel ereignen sich nicht nur bei Montage, sondern auch bereits im Abschnitt der Planung: Konsequente, laufende Qualitätssicherung durch eine außenstehende Person ermöglicht deren Vermeidung in vielen Fällen.