Die Inbetriebnahme ist der Abschluss der Anlagenerrichtung! Korrekt, damit kann das Gewerk an den Auftraggeber übergeben werden – naja. Die Übergabe kann üblicherweise nur nach erfolgter Inbetriebnahme und vollständig übergebener Dokumentation erfolgen, das sollte klar sein. Hinsichtlich der Übergabedokumentation und deren Anforderungen verweise ich auf einen eigenen Beitrag.
Bzgl. Inbetriebnahme stellt sich die Sache allerdings nicht so einfach dar, als würde man „einen oder mehrere Schalter einschalten“, sondern sind bei Anlagenbau- oder HKLS-Anlagen einerseits immer die internen Soll-Betriebsparameter zu beachten, andererseits ebenso immer auch die verschiedensten Schnittstellen zu anderen Gewerken zu berücksichtigen und die dortigen Parameter, an denen die Anlagen an den Schnittstellen arbeiten, zu prüfen oder einzustellen. Dies erfordert eine intensive Abstimmung mit den Schnittstellen und deren Dokumentation bzw. die genaue Dokumentation der unternommenen Inbetriebnahme-Prüfungen und Einstellungen, etc., pp. Und dies ist meist später beiderseits eine wichtige Information der erbrachten, übergebenen und laufend instandzusetzenden Anlage – im Falle der ordentlichen Funktion und noch viel wichtiger im Falle von Mängeln – beiderseits!
