Wartungstätigkeiten in haustechnischen Anlagen

Auf Basis der Auftragsdefinition zwischen einem Auftraggeber und einem wurde diskutiert, wie festgestellt werden kann, ob die Wartungstätigkeiten ordnungsgemäß erfolgen.

Dazu ist aus technischer Sicht anzumerken, dass die VDI die „Wartung“ als „Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes von technischen Mitteln eines Systems“ ist.

Aus technischer Sicht stellt es sich für Auftraggeber- und Auftragnehmerseite als vorteilhaft dar, dass die Anlage vorab zur Klärung der Leistungsdefinition gemeinsam besichtigt wird, das bisherige Verhalten der Anlage durchbesprochen wird und dabei auch der in der Definition erwähnte „Sollzustand“ der Anlage definiert wird (der „Sollzustand“ der einzelnen Komponenten muss durch die Wartungsfirma auf Basis der Dokumentation erkennbar/feststellbar/festlegbar sein und ist im Zweifelsfall mit dem AG abzustimmen).

Im Beauftragungsfall wird es darüber hinaus wiederum für beide Seiten vorteilhaft sein, eine gemeinsame Feststellung des Istzustandes der Anlage durchzuführen, sodass klar dokumentiert werden kann, von welchem Zustand aus die Wartungstätigkeiten gestartet werden und damit allfällige Veränderungen an der Anlage auch klar zugewiesen werden können.

Weitere Infos: Friedrich Lettner